Glasfasern sind hauchdünne Lichtwellenleitern, auf denen hohe Datenmengen ultraschnell übertragen werden. Damit wird Surfen, Streamen und Gamen online zu einem noch schnelleren Erlebnis.
Das EWN treibt den Ausbau des Glasfasernetzes aktiv voran. In den kommenden Jahren soll der ganze Kanton Nidwalden erschlossen werden.
Viele Vorteile für Nidwalden
Dank dem Bau des Glasfasernetzes durch EWN profitiert die Bevölkerung und damit Sie direkt von wichtigen Vorteilen:
Die Verkabelung in der Wohnung ist Sache der Bewohner respektive der Eigentümerschaft.
Glasfasernetze übertragen Daten aller Art optisch und ultraschnell auf einer für das menschliche Auge unsichtbaren Lichtwellenlänge. Glasfasernetze haben gegenüber der Datenübertragung auf einem Kupferkabel grosse Vorteile in Bezug auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit und symmetrischen Bandbreiten für Down- und Uploads. Glasfasern sind hauchdünne Lichtwellenleiter aus Glas. Mittels Lichtimpulsen können Daten übertragen werden. Weil die Signale rein optisch übermittelt werden, sind Glasfaserkabel frei von Strahlung oder elektromagnetischen Feldern.
Als «Fiber to the Home» (FTTH) bezeichnet man ein Fernmeldenetz, dass bis in jedes Geschäfts-, Mehr- oder Einfamilienhaus über Glasfaserkabel (Lichtwellenleiter) geführt wird. Bisher wurden Glasfaserkabel in den meisten Fällen nicht bis in die Häuser von Privatpersonen und kleineren Firmen verlegt, sondern vorwiegend für die Erschliessung von grösseren Firmen sowie Geschäftshäusern und für Verbindungen im rückwärtigen Telekomnetz sowie zwischen der Ortszentrale und dem Verteilerkasten im Quartier (FTTS = Fiber to the Cabinet/Street) eingesetzt. Das letzte Teilstück des Netzes im äusseren Anschlussbereich (letzte Meile) und die Zuführung bis in die Wohnung bestehen heute noch aus Kupfer- oder Koaxialkabel. FTTH ist die höchste Ausbaustufe des Glasfasernetzes, das heisst, es werden Glasfaserkabel bis in die Wohnungen verlegt. Darin enden die Kabel in einer optischen Telekommunikationssteckdose (OTO, Optical Telecommunications Outlet) und werden von dort mit der Endeinrichtung (z. B. einem Router oder Modem) verbunden. Dies ermöglicht sehr hohe symmetrische Datenübertragungsraten von aktuell bis 25Gbit/s (Up- und Download).
Das Glasfasernetz besteht aus mehreren Fasern von einer Zentrale bis in die einzelne Wohnung. Wenn nun ein Kunde einen Serviceprovider wählt, wird die Verbindung über eine der Fasern von der Zentrale bis in die Wohnung aktiv geschaltet, man bezeichnet das als «gepatcht». Einzige Bedingung dazu ist, dass der Serviceprovider mit dem EWN einen Nutzungsvertrag abschliesst und seine Services in der Zentrale zur Verfügung stellt, von wo sie «gepatcht» und damit verteilt werden.
Die bestehenden Telecom-Netze decken die heutigen Bedürfnisse weitgehend ab. Das Kabelnetz muss in den nächsten Jahren erneuert werden, da die Komponenten am Ende ihrer Lebensdauer sind. Ebenfalls wächst das Bedürfnis nach höheren Bandbreiten und neuen Diensten stetig. Damit erreichen auch die Kupfernetze in naher Zukunft ihre technischen Grenzen.
Bei einem Einfamilienhaus (EFH) wird die Verkabelung in der Regel über den Gebäanschlusspunkt bis in den Keller mit Glasfaser erschlossen. Bei Mehrfamilienhäuser (MFH) wird die Glasfaser bis in die Wohnung verlegt. In der Regel wird für die Installation die bestehende Infrastruktur verwendet und eine Steckdose (OTO-Dose) pro Wohnung und Geschäftsräumen beim bestehenden Radio-, Fernseh- und Telefonanschluss installiert. Die Heimvernetzung ist nicht Gegenstand des Glasfaserausbauprojekts.
Liegenschaftseigentümer erhalten von uns zu gegebener Zeit einen Vertrag für die Glasfasererschliessung. Dieses Dokument ist innert der angegebenen Frist unterschrieben zu retournieren, damit die Liegenschaft rechtzeitig für den Glasfaserausbau eingeplant werden kann. Bevor wir in einem Gebiet mit dem Ausbau beginnen, werden die Eigentümer und Mieter von uns schriftlich informiert. Damit wir mit der Montage des Hausanschlusskastens beginnen können, ist wichtig, unseren Monteuren Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu gewähren.
Der Hausanschluss und die Hausverkabelung erfolgen in Absprache mit den Hauseigentümern oder der Gebäudeverwaltung. Für die Installation der Glasfasersteckdose (OTO-Dose) in Ihrer Wohnung oder Ihrem Unternehmen erhalten Sie eine Terminanfrage des von uns beauftragten Installations-Unternehmens.
Achten Sie darauf, dass der Gebäudeeinführungspunkt (BEP) an einem zentralen, gut zugänglichen Ort (z.B. bei der Elektroverteilung/im Technikraum im Erd- oder Untergeschoss) und bei Mehrfamilienhäusern nicht in privaten Räumlichkeiten wie einem Kellerabteil platziert wird.
Grundsätzlich alle, die mit EWN einen Nutzungsvertrag für die Glasfaserleitungen vereinbaren und in der Zentrale (ideal) oder auf dem Weg in die Gebäude sich auf die Glasfasern aufschalten lassen.
Der Glasfaserausbau soll im Open-Access-Ansatz erfolgen, was bedeutet, dass das offene Netz allen Dienstanbietern (Providern) zur Verfügung steht. Dadurch wird den Kundinnen und Kunden die grösstmögliche Auswahl an Telekommunikationsanbietern ermöglicht.
Das EWN wird das Gebäude mit dem eigenen Glasfasernetz erschliessen. Die Verkabelung innerhalb des Gebäudes wird nicht neu gemacht.
Die Realisierung und Erschliessung erfolgt Gebietsweise (Gemeindeweise). Mit dem Start des Ausbaus soll im 2024 begonnen werden und bis ca. Ende 2030 abgeschlossen sein. Die Eigentümer werden kontaktiert, sobald das Gebiet bestimmt wurde. Anschliessend werden die Gebäude besichtigt, ein Anschlussvertrag unterzeichnet und die detaillierten Planungsarbeiten für die Umsetzung gestartet. Die erschlossenen Liegenschaften werden jeweils Etappenweise in Betrieb genommen.
Die Erschliessung des Gebäudes sowie bis in die Wohnung ist kostenlos.
Glasfasern sind extrem leistungsfähig. Eine einzige Glasfaser pro Haushalt genügt für die Bedürfnisse der anspruchsvollsten Kundinnen und Kunden. Und zwar auch, wenn sich die Geschwindigkeiten und Mengen der Daten in den kommenden Jahren um das Zwanzig- bis Fünfzigfache steigern sollten.
Nein, das EWN ist die Muttergesellschaft von KFN und somit keine Konkurrenz. Das EWN wird KFN als Serviceproviderin das Netz (gegen Entschädigung) zur Verfügung stellen.