Ihre Vergütungen für die Stromproduktion
Die Entschädigung für die Stromproduktion gliedert sich in zwei Entschädigungsarten:
- Den ökologischen Mehrwert für die Herkunftsnachweise
(Bedingungen: Abnahmevertrag mit dem EWN und keine Subventionierung).
- Die physikalische Entschädigung für die Überschusslieferung des produzierten Stroms in das Netz vom EWN.